Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Sinn-Uhrenforum.de . Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Okami

Schüler

Beiträge: 69

Dabei seit: 13. Mai 2012

Wohnort: Grünstadt (Rhl.-Pf.).

Danksagungen: 71

  • Nachricht senden

1

Samstag, 20. Juni 2015, 21:06

Kann ich auf gleichwertigem Ersatz (wurde zugesichert) bestehen?

Hallo, Leute

Zunächst der Sachverhalt:

Mir wurde eine 144 St Sa Chr, die mir nach einer Revision (mit Upgrade: Spezialöl 66-228, Dichtungsfett 30-288, stärkere Vitondichtungen, Permanentsekunde mit Superluminova und Unterdruckprüfung auf 0,044 Bar) von SINN zurück geschickt wurde, auf dem Postweg (GLS) gestohlen. :evil: Die Sache wurde zum Glück einvernehmlich geklärt (ein GLS-Fahrer war es 8| ) und SINN hat sich netterweise bereit erklärt, mir die gestohlene Uhr (nicht wieder aufgetaucht) durch ein gleichwertiges Modell zu ersetzen. So weit - so gut. Nun habe ich vor zwei Tagen erfahren müssen, daß mir die gestohlene Uhr nur durch ein Modell "von der Stange", also ohne Chronometerwerk (+ C.O.S.C.-Zeugnis; so wie vorher) und stattdessen nur mit der Qualitätsstufe "Top" ersetzt werden soll! :thumbdown: Das bedeutet ferner, daß auch die einst auf meinen Wunsch hin schwarz eingelegte Gravur "Chronometer" nicht mehr auf dem Rotor des 7750 auftauchen wird! Von Gleichwertigkeit kann also keine Rede mehr sein, denn die Qualitätsstufen "Top" und "Chronometer" unterscheiden sich ja, abgesehen vom offiziellen C.O.S.C.-Zeugnis, durch die manuell angepaßte Unruhspirale, sowie eine weitaus geringere Fehlertoleranz in der Verarbeitung und Anpassung der Werksteile beim Chronometerwerk. Kurzum: Es wäre in jedem Fall ein technisches Downgrade, auch, weil ich bisher meine 144 ganz offiziell als Backupinstrument bei der Marine verwenden durfte - aber eben nur mit offiziellem C.O.S.C.-Zeugnis.

Meine Frage dazu: Muß ich diesen "faulen" Kompromiß akzeptieren oder kann ich auf der zugesicherten Gleichwertigkeit (ohne Ausnahmen) bestehen? Kann mir da jemand unter euch weiter helfen? Das wäre sehr nett! :)

Okami :thumbup:
"Der Ruf der Freiheit."
:wolf:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Okami« (20. Juni 2015, 21:15)


KEd!

Fortgeschrittener

Beiträge: 355

Dabei seit: 3. April 2015

Danksagungen: 528

  • Nachricht senden

2

Samstag, 20. Juni 2015, 21:48

Da die GLS in der Ersatzpflicht steht müssen die dir einen gleichwertigen Ersatz besorgen.

Das Problem ist, dass dir Sinn das so nicht mehr liefern kann.
Grüße
Steffen

Beiträge: 724

Dabei seit: 12. April 2014

Wohnort: bei München

Danksagungen: 1746

  • Nachricht senden

3

Samstag, 20. Juni 2015, 22:12

Hallo Okami,

interessant wäre, den genauen Wortlaut der "Zusicherung der Gleichwertigkeit" durch die Fa. Sinn zu erfahren. Dies wäre ein Ansatzpunkt. Außerdem wäre zu überlegen, den GLS Fahrer, so das genau geklärt ist, wegen Diebstahls, strafbar nach § 242 StGB anzuzeigen.

Gruß
Ingo
bald wirds weiß! :thumbsup:

Dave2906

Fortgeschrittener

Beiträge: 446

Dabei seit: 29. Mai 2014

Danksagungen: 31

  • Nachricht senden

4

Samstag, 20. Juni 2015, 22:59

Warum eskalierst du das nicht direkt bei Sinn? Wenn sie freiwilligen Ersatz leisten, war es rein rechtlich wohl eine Bringschuld, soll heißen Sinn bedient sich eines Lieferanten um die Bringschuld bei dir an der Haustür durch Übergabe des Boten zu leisten. Wenn nun der Bote diese Bringschuld nicht leistet, ist das erstmal Sinns Problem (und die klären das direkt mit GLS).
Ersatzleistung ist natürlich dann besonders schwierig, wenn die Uhr so nicht mehr hergestellt wird. Zaubern kann Sinn nunmal nicht und da finde ich eine brandneue Uhr schonmal nen guten Anfang. Ich versteh dein Problem wegen der Zertifizierung, aber ob Sinn das lösen kann? Ich glaube nicht, dass die Zertifizierungsstelle einzelne Uhrwerk zertifiziert, die machen das doch in Massenabfertigung.
So oder so, sprich über dein Absolut nachvollziehbares Problem direkt mit Sinn... ich denke auch ein Anwalt kann da kein zertifiziertes Werk herbeizaubern.
Sicher kannst du von Sinn auch den Gegenwert verlangen, um woanders eine zertifizierte Uhr zu erwerben (wie hoch der Wert der Uhr wirklich wahr, ist natürlich auch eine streitbare Frage).

Gesendet von meinem Z30 mit Tapatalk

Okami

Schüler

Beiträge: 69

Dabei seit: 13. Mai 2012

Wohnort: Grünstadt (Rhl.-Pf.).

Danksagungen: 71

  • Nachricht senden

5

Sonntag, 21. Juni 2015, 17:04

@KEd
Laut SINN rechnen die das mit GLS ab; von daher läuft das über die Haftpflichtversicherung des Fahrers bzw. wenn er keine hat, über seine Privatkasse. Allerdings ist es ein anatolischer Subunternehmer, der trotz oder gerade seiner Anstellung bei GLS von der sog. "Aufstockung" (Jobcenter...) lebt. In diesem Falle wäre, laut SINN, also "nichts zu holen". Dann liefe das Ganze also auf reine Kulanz von SINN, die das über die eigene Haftpflichtversicherung abrechnen würden. GLS selbst ist unberührt von alledem, denn der Fahrer wiederum ist als Selbstständiger nur Auftragnehmer von GLS, also primär eigenverantwortlich für das, was er persönlich so anstellt.
Wieso kann SINN keine Chronometer mehr liefern? Weißt Du zufällig Näheres dazu? :?:

@Ingo
Mir wurde von SINN ein Ersatzmodell mit den gleichen technischen Eigenschaften und Modifikationen zugesichert; die Uhr würde sogar entsprechend für mich gebaut werden. Wie gesagt - ein ganz toller Service von SINN! Aber: "Top" ist eben kein "Chronometer"! Und ich möchte auch die Ersatzuhr gerne zukünftig im Marinedienst einsetzen! Ohne offizielles Chronometerzeugnis darf ich das aus Sicherheitsgründen sonst nicht mehr!
Eine Diebstahlsanzeige werde ich nächste Woche tatsächlich erstatten; denn seit Freitag vergangener Woche steht laut einer Befragung durch GLS fest, daß dem Fahrer die Uhr nicht selbst entwendet worden ist; denn das hat er vorher bei GLS zu Protokoll gegeben. Seine Aussage war insgesamt einfach zu widersprüchlich! So gab er z. Bsp. einen Mitfahrer an, obwohl er stets alleine unterwegs war! In jedem Falle ist das auch für GLS kein Ruhmesblatt, wenn die solche Gauner einstellen!
Hast Du einige Informationen zur Chronometerproblematik bei SINN? :?:

@Dave2906
Wenn KEd Recht hat, stimme ich Dir zu; zaubern kann SINN leider noch nicht. (Schade...). Bisher versuche ich auch, gemeinsam mit dem SINN-Kundendienst, eine Lösung zu finden; bis auf das Chronometerproblem lief das bisher auch ganz gut. Ein Anwalt ist zunächst, jedenfalls SINN gegenüber, kein Thema. Bezüglich des Diebes behalte ich mir das allerdings vor. In einer E.-Mail an den SINN-Kundendienst habe ich nun erst einmal vorgeschlagen, ein Valjoux 7750 Stufe "Chronometre" durch die Deutsche Sternwarte Glashütte zertifizieren zu lassen, denn das wäre, laut DSG, problemlos möglich. Die Frage ist nur, wie SINN, bzw. deren Versicherung, die anfallenden Mehrkosten bewertet. Sollten alle Stricke reißen, werde ich wohl, gemäß Deinem Vorschlag, eine adäquate finanzielle Ersatzzahlung beantragen.
Wieso soll SINN eigentlich keine Chronometerwerke mehr liefern/einbauen können? Das Sellita 500 gibt es doch auch als Chronometer mit offiziellem Gangschein/Zeugnis, oder? :?:
Weißt Du dazu etwas Aktuelles? :?:

Viele Grüße und vielen Dank für die Antworten! :hatoff:
Okami :thumbup:
"Der Ruf der Freiheit."
:wolf:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Okami« (21. Juni 2015, 17:09)


Vogel

Fortgeschrittener

  • »Vogel« wurde gesperrt

Beiträge: 315

Dabei seit: 15. März 2014

Danksagungen: 666

  • Nachricht senden

6

Sonntag, 21. Juni 2015, 17:19

@KEd
Laut SINN rechnen die das mit GLS ab; von daher läuft das über die Haftpflichtversicherung des Fahrers?


Seit wann wird ein begangener Diebstahl von der Haftpflicht des Diebes gezahlt? :sensation:

Wieso reitest Du so auf dem Chronometerzeugnis rum? Ohne dieses Papier ist die Uhr nicht schlechter. Nimm das Angebot von Sinn an und Handel meinetwegen noch einen Gutschein für die erste Revision raus.

KEd!

Fortgeschrittener

Beiträge: 355

Dabei seit: 3. April 2015

Danksagungen: 528

  • Nachricht senden

7

Sonntag, 21. Juni 2015, 17:53

Rechtlich haftet hier GLS wie die das ausmachen is deren Problem.

Dass er das Zertifikat braucht kann schon sein, daher gibt es ja auch testaf manche AG wollen das halt wenn die Uhr als Instrument dient.
Grüße
Steffen

Beiträge: 724

Dabei seit: 12. April 2014

Wohnort: bei München

Danksagungen: 1746

  • Nachricht senden

8

Sonntag, 21. Juni 2015, 19:14

Rechtlich scheint es sich um einen Versendungskauf zu handeln, so dass nach § 447 BGB die Gefahr des Diebstahls ab Übergabe an den GLS Fahrer vob Sinn auf Okami übergeht. Im Fall des Diebstahls kann sich Okami aber an GLS halten, die wiederum für ihren Fahrer zu haften haben.
Das Angebot der Fa. Sinn ist demnach wohl reine Kulanz, daher darf Sinn die Kulanz auch nach Belieben gestalten.
Okami, schildere doch der Fa. Sinn dein Anliegen, insbesondere dein Bedürfnis nach einem Chronometerwerk mit Begründung.


Gruß
Ingo
bald wirds weiß! :thumbsup:

CERBERUS

Fortgeschrittener

Beiträge: 351

Dabei seit: 19. Oktober 2007

Wohnort: NRW

Danksagungen: 470

  • Nachricht senden

9

Montag, 22. Juni 2015, 13:28


Zitat

Von Gleichwertigkeit kann also keine Rede mehr sein


"Gleich" bedeutet "ähnlich", nicht aber "identisch". Der Gesetzgeber sieht diesen Spielraum bewusst vor, da andere Lösungen für den Handel vielfach nicht praktikabel wären.

Wenn SINN als Ersatz für eine offensichtlich mehrere Jahre getragene (--> Revision) Uhr eine fabrikneue Uhr mit reduzierten Eigenschaften anbietet, ist dies rein rechtlich kaum zu beanstanden. Wie bereits angesprochen, würde ich mit Bezug auf Deine Einsatzbedingungen mit SINN das Gespräch suchen und eine einvernehmliche Lösung anstreben.
Viele Grüße

Dirk

Escobar

Anfänger

Beiträge: 22

Dabei seit: 3. August 2012

Danksagungen: 33

  • Nachricht senden

10

Dienstag, 23. Juni 2015, 07:26

Guten Morgen Okami,

ich denke auch, dass eine Versicherung (z.B. Deine wenn bei Dir eingebrochen werden würde) nur den Zeitwert deiner Uhr erstatten würde und der orientiert sich ja am Kaufpreis. Aus dieser Sicht ist das Angebot von Sinn doch sehr zuvorkommend.

Ein Chronometer-Geprüftes-Werk bekommt Sinn nicht mehr da die C.O.S.C. (die nur das Werk prüft) mittlerweile vorschreibt, dass nur noch Werke, die auch in der Schweiz eingebaut werden, zertifiziert werden. Und Frankfurt am Main liegt eben nicht im Alpenland. Es bleibt da nur eine Prüfung bei der Sternwarte in Glashütte und die prüft eine komplette Uhr, also Werk eingeschalt was ich auch für besser halt. Die Prüfung ist aber echt teuer dort. Den genauen Pries kenne ich nicht, vielleicht kann ja jemand der hier anwesenden mehr dazu sagen. Eventuell kannst Du ja die kosten für die Prüfung aus Deiner Tasche zahlen und diese später beim GLS-Fahrer einklagen. Dies wäre zumindest ein feiner Zug von Dir. Sinn kann ja nun nicht wirklich was dafür, wenn ein Langfinger unterwegs ist.

ludicree

Anfänger

Beiträge: 12

Dabei seit: 10. Oktober 2014

Danksagungen: 22

  • Nachricht senden

11

Dienstag, 23. Juni 2015, 09:35

Wenn es die Uhr so nicht mehr gibt, würde ich mich auszahlen lassen und was anderes kaufen.
Gruss, Andi

Dinole

Profi

Beiträge: 610

Dabei seit: 4. Februar 2011

Danksagungen: 1421

  • Nachricht senden

12

Dienstag, 23. Juni 2015, 16:52

....bei allem Respekt, so traurig der Sachverhalt auch ist, würde ein 40 Jahre altes Cabrio geklaut werden wäre ein potentieller Ersatz auch kein 40 Jahre altes Cabrio sondern ein x-beliebiger Cash-Betrag, abhängig von der abgeschlossenen Versicherung. Und ob in diesem Falle überhaupt Sinn regresspflichtig wäre mag ich doch bezweifeln, da ja Sinn die Uhr ordnungsgemäß an den Dienstleister übergeben hat. Und aus dieser Sicht ist das Vorgehen und Entgegenkommen eigentlich mehr, als man als Geschädigter vom Absender der Ware erwarten dürfte. Das nenne ich mal Kulanz ^3 von Sinn....

by the way...ich habe bislang immer unterlassen, einen solchen Wertgegenstand zu versenden!!! Allein die Befürchtung, dass mein Paket eventuell mit dem Absendernamen "Sinn-Spezialuhren" an mich zurück gesandt wird macht doch jeden Ganoven auf den Inhalt des Pakets aufmerksam.
Gruß

Dinole

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dinole« (23. Juni 2015, 17:01)


CERBERUS

Fortgeschrittener

Beiträge: 351

Dabei seit: 19. Oktober 2007

Wohnort: NRW

Danksagungen: 470

  • Nachricht senden

13

Dienstag, 23. Juni 2015, 19:56

Bei "Geschäften" zwischen einem gewerblichen Anbieter / Verkäufer (Händler) und einer Privatperson geht die Gefahr von Verlust oder Beschädigung erst mit der tatsächlichen Übergabe der Sache an den Käufer rechtlich wirksam über, d.h. wenn der Transporteur die Sache dem Empfänger (Käufer) übergibt. Es trägt der Gewerbetreibende das (Transport)Risiko gegenüber dem (privaten) Käufer, obwohl sich die Sache nicht mehr in seiner Obhut befindet.
Viele Grüße

Dirk

Beiträge: 724

Dabei seit: 12. April 2014

Wohnort: bei München

Danksagungen: 1746

  • Nachricht senden

14

Dienstag, 23. Juni 2015, 22:08

Das ist dann der Fall, wenn es sich um einen sogenannten Verbrauchsgüterkauf handeln würde. Dann muß vorausgesetzt werden, dass Okami die Uhr für sich als privater Verbraucher hat schicken lassen. Wenn und nur dann, trägt die Fa. Sinn das Risiko. Und muß gleichwertigen Ersatz beschaffen. Ich verweise hier auf die diesbezüglichen korrekten Begriffserklärungen des Kollegen Cerberus.

Gruß
Ingo
bald wirds weiß! :thumbsup:

Spencer

Ehemaliger Administrator

Beiträge: 3 683

Dabei seit: 17. März 2008

Danksagungen: 4859

  • Nachricht senden

15

Montag, 29. Juni 2015, 18:47

Bestehen kannst du sicher auf gleichwertigen Ersatz, aber insofern Sinn keinen Chronometer zu verhältnismäßigen Kosten beschaffen kann, wirst du dich in irgendeiner weise auf einen Kompromiss einlassen müssen, der dich nicht schlechter stellt als zuvor mit der Chronometer Uhr.

Die Aussage man solle sich da mal nicht so anstellen, wir hier z.T. zu lesen, teile ich nicht. Ein Chronometer Werk ist nicht gleichzusetzen mit einer Regelage eines Standard Werkes.