• Es gibt jetzt ein interessantes Gerichtsurteil (Quelle: Neues Chronos 4/2008) zur Angabe "Wasserdicht bis 30 Meter".
    Danach müssen die Uhren tatsächlich eine Tauchtiefe von 30 Metern aushalten. Ist sie dazu technisch nicht in der Lage, handelt es sich um eine bewußt irreführende Werbeaussage mit allen rechtlichen Konsequenzen (Az. 6 U 34/07 des OLG Frankfurt am Main).

    Gruß Gero

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