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Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Robert« (9. Oktober 2008, 13:15)
Zitat von »"HappyDay989"«
Robert, was soll man dazu noch sagen:
Tausend Dank für die viele Mühe, die Du Dir gemacht und für die viele Zeit, die Du für uns geopfert hast! :thumbup:
Also nochmal: Respekt und Dank an Dich! Das ist ein echtes Meisterstück! :thumbup:
Zitat von »"Crusader"«
...
Insofern ist auch der zuweilen geäußerte Wunsch U-Boot-Stahl mit einem Weicheiseninnengehäuse zu kombinieren, zwar wahrscheinlich machbar, aber irgendwie, unter dem Gesichtspunkt der spezifischen Materialeigenschaften, wieder-sinnig. ;-)
....
Zitat
Der Typ verfügt, wie schon die ältere Klasse 206, über eine Außenhülle aus nicht magnetisierbarem Stahl. Damit ist es schwieriger, das U-Boot mit elektromagnetischen Detektoren aufzuspüren, und es wird auch eine größere Sicherheit in verminten Seegebieten erreicht. Um die Ortbarkeit weiter zu erschweren, ist das Boot mit einem speziellen Kunststoff beplankt.
Zitat von »"b.w.m"«
Ein sehr gelungene Darstellung die gerade mir (der ich mich mit dem Gedanken trage ein U-Modell zu erstehen) sehr hilfreich ist.
Allerdings ergibt sich für mich nun eine wichtige Frage die vielleicht jemand beantworten kann:
Ich bin eigentlich gegen Nickel allergisch, weshalb ich z.B. auch keinen billigen Modeschmuck tragen kann.
Dementsprechend stellt sich mir die Frage ob der Nickelanteil im Stahl die antialergene Eigenschaften die Stahl normalerweise besitzt zunichte macht.
Sollte dem so sein muss ich wohl ehr zum EZM 3 greifen, da der ja aus Edelstahl ist.
http://www.sinn.de/LEXIKON/technologie.htmZitat
Nickelfreiheit und Nickellässigkeit
Zur Vermeidung von Nickelallergien ist seit dem Jahr 2000 die Euro-Norm 1811 in deutsches Recht umgesetzt worden. Diese Norm definiert und regelt die sog. "Nickellässigkeit". Unter der Nickellässigkeit ist ein Maß für die Abgabe von Nickel an die Haut zu verstehen. Aufgrund dieser Nickelabgabe kann es zu allergischen Reaktionen kommen. Die Norm besagt, dass auf einen Quadratzentimeter Haut innerhalb einer Woche nicht mehr als 0,5 µg Nickel abgegeben werden darf. Dieser Grenzwert darf von keinem Produkt, welches im direkten und längeren Kontakt mit der Haut steht, überschritten werden.
Die Stärke der Nickellässigkeit wird nicht etwa durch den Nickelgehalt eines Metalls bestimmt, sondern durch seine Korrosionsbeständigkeit. Nur im Zuge von Korrosionsprozessen kann Nickel in Form von Ionen oder Komplexen eine Stahlstruktur verlassen. In sehr korrosionsbeständigen Stählen bleibt Nickel daher auch im Falle eines relativ hohen Nickelgehalts stabil im Stahl gebunden. So wird auch in der medizinischen Implantat-Technik ein nickelhaltiger Edelstahl (Gehalt 12,5% - 15%) verwendet, ohne dass hierbei allergische Reaktionen beobachtet würden. Bei Sinn verwenden wir diesen Stahl ebenfalls (DIN 1.4435). Seine Nickellässigkeit liegt um einen Faktor 50 unter dem von der EURO-Norm 1811 zulässigen Wert. Das entspricht 2%. Im Falle von Tegiment-Gehäusen wird die Korrosionsbeständigkeit dieser Stahlsorte sogar noch erhöht.
Es gibt Stähle, die einen Restnickelgehalt von weniger als 0,2% aufweisen. Hierbei handelt es sich nur noch um die in allen rostfreien Stählen messbaren Verunreinigungsspuren von Nickel und nicht um einen Legierungsbestandteil. In diesem Fall sowie im Falle von Sinn speziell angebotener Gehäuseböden sprechen wir daher von "nickelfreien" Stählen, obwohl es sich genau genommen um "nicht nickellegierte Stähle" handelt.
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