• Bei den neuen Forumsregeln zur Abbildung von Waffen usw., fällt mir ein, dass wir schon beim Fotografieren von deutschem Wild in deutschen Wäldern mit dem Gesetz in Konflikt kommen können. Lt. §19a des Bundesjagdgesetzes ist dies verboten, da man das Wild dadurch stören könnte. Schießen ist erlaubt, da das getroffene Tier den Schuß nicht mehr hört und daher auch nicht gestört wird! VERBOTEN: ERLAUBT:


    EDIT: Achtung Olaf! Im Wald führt eine Kamera zur evtl. Inhaftierung! Daher: Kamera als Gewehr tarnen!

    Gruß Gero

    Einmal editiert, zuletzt von Chronometres (26. Oktober 2008 um 20:09)

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!