Aus gegebenem Anlaß fühlte ich mich heute morgen an eine Arbeit erinnert, die ich vor etlichen Jahren im Rahmen einer disziplinarischen Würdigung das Vergnügen hatte anfertigen zu dürfen:
Scan_1991_OCR_geschwärzt.pdf
tl;dr und Nachtrag (Oktober 2026)
Die Verwendung der untersuchten Lieder ist für sich genommen (straf-)rechtlich grundsätzlich unproblematisch; entscheidend ist gegebenenfalls der Kontext.
Die Bundeswehr untersagt allerdings aus Gründen bei manchen Liedern die Verwendung insgesamt, bei anderen nur einzelner Strophen. Dabei ist zwischen strafrechtlicher Zulässigkeit, dienstlichen Vorgaben und persönlicher Bewertung zu unterscheiden.
Und selbstverständlich kann man auch auf das Zitieren einzelner Liedzeilen verzichten …