• Nur wenn das Dein Lebensunterhalt wäre.

    Gewinne beim Verkauf von knappen Rolex wären allerdings zu versteuern…

    Ich bin allerdings weder Steuerberater noch Anwalt, insofern ist das hier keine Beratung.

    Ganz lieben Gruß

    Ru_Di

    Expect no quarter, expect no mercy, expect total hell

  • Verkaufst du gewerblich oder privat?

    Bei letzterem hast du natürlich nichts mit der MwSt. am Hut, sondern versteuerst den Gewinn, sofern er über der Freigrenze / und der Frist des &23 EStG liegt
    Darüber hinaus erstellst du in der Regel einen privaten Kaufvertrag und keine Rechnung.

    https://www.hsf-rechtundsteuern.de/besteuerung-pr…20betr%C3%A4gt.

    Mit besten Grüßen
    Robert

    2 Mal editiert, zuletzt von TheLupus (7. April 2024 um 18:56)

  • ...
    Gewinne beim Verkauf von knappen Rolex wären allerdings zu versteuern…
    ---

    Mit Rolex hat das Thema der Versteuerung privater Veräußerungsgewinne gar nichts zu tun.
    Egal, ob Sinn, Rolex oder Rasenmäher: Über der Freigrenze muss verteuert werden, sofern der Gewinn in die Spekulationsfrist fällt. Danach sind sogar 12 Fantastilliarden steuerfrei.

    Mit besten Grüßen
    Robert

  • Dazu habe ich heute was in einem Artikel im Manager-Magazin gelesen:


    Zitat von https://www.manager-magazin.de/lifestyle/mode/uhrenmesse-watches-and-wonders-in-genf-preiskaempfe-bei-luxusuhren-a-0ee69c98-add2-4a80-b392-df2ea696386c

    Seit 2023 können Privatverkäufer in Deutschland maximal 2000 Euro oder bis zu 30 Transaktionen pro Jahr auf Verkaufsplattformen noch unter dem Radar umsetzen. Alles darüber hinaus müssen die Portale dem Finanzamt melden. Ein Gewinn bis zu 600 Euro ist für Privatverkäufer pro Jahr steuerfrei. Inzwischen erhielten einige Uhren-Dealer Post vom Finanzamt: hohe fünfstellige Beträge werden verlangt. Das Jammern in der Szene ist groß.

  • Hallo zusammen,

    Frage ist immer: Habe ich eine Spekulationsabsicht bei einem einmaligen oder wenige Malen Kauf eines Gegenstands? Oder bin ich nachhaltig "gewerblich" tätig?

    Einfach sind folgende Fälle:
    1) Wenn ich nicht nach nachhaltig gewerblich tätig bin und einen Gegenstand erst nach 1 Jahr nach Anschaffung veräußere, kann ich Gewinne machen soviele ich will, ich muss nix versteuern, nicht 100 € und auch nicht 100 Mio €.

    2) Wenn ich einen Gegenstand des täglichen Bedarfs/Lebens innerhalb eines Jahres mit Gewinn veräußere dann muss ich ihn auch nicht versteuern.
    --> Beispiel in den Medien war hier der IV-er-Golf von Papst Bededikt, der für ganz dickes Geld bei Ebay versteigert wurde, nachdem bekannt wurde, dass "WIR Papst geworden sind". Der Verkäufer hatte das Fahrzeug zuvor privat gefahren und musste nichts versteurn. Vom Sachverhalt und vom Gesetzt, war das ganze eigentlich eindeutig, glasklar und unstrittig. Es wurde aber in den Medien so breit getreten, dass sich eigens die Finanzverwaltung öffentlich dazu geäußert hatte...

    Bedeutet für uns: Wenn ich eine Uhr privat trage, dann kann ich sie auch innerhalb eines Jahres mit Gewinn veräußern und versteuere nichts. Wenn ich eine zweite Uhr habe, dann geht das auch noch... Je mehr Uhren es werden und je kürzer die Tragezeit ist, desto schwieriger wird die Abgrenzung.

    Im Umkehrschluss ist es natürlich so, dass wenn ich auf der Rolliwarteliste zum Zuge komm, die Uhr abhole und sofort verkaufe, dann besteht Spekulationsabsicht. GEnauso ist es, wenn ich mir die Sinn-Sondermodelle bestelle und sie noch vor Auslieferung gleich online zum Verkauf einstelle.

    Mit der neuen Meldepflicht hat das nichts zu tun. Selbst wenn eine Onlineplattform melden muss, dann muss ich noch nicht zwingend versteuern, sofern ich durch Argumente/Beweise das ganze entkräften kann.
    Wenn ich privat umziehe und meinen kompletten Hausrat, Klamotten, Einrichtung, Schmuss über ebay veräußere, dann kann ich auch 2000 Gegenstände problemlos veräußern. Ebay meldet zwar an das Finanzamt, ich muss dann die Sachverhalte erläutern und ggfs. "beweisen".

    Die Meldepflicht wurde eingeführt um die 10000de Fälle der "Powerseller" endlich mal zu kriegen.

    Bin ich gewerblich tätig, dann gibt es keine Freigrenze bei der Einkommensteuer (lediglich bei der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer gibt es Freibeträge/Kleinunternehmergrenzen), sofern ich nicht gewerblich tätig bin aber innerhalb eines Jahres mit Spekulationsabsicht Gewinne mache, dann gibt es diese Freigrenze von bisher 600 € (ganz aktuell Wachstumschancengesetz 1000 €).
    Vorsicht --> Uhr gekauft für 1000 € --> verkauft für 1999 € --> GEwinn von 999 € steuerfrei --> verkauft für 2001 € --> Gewinn von 1001 voll steuerpflichtig)


    Grüße zum Wochenstart :o:

    Grüße
    Ticker
    _______________________________________________________________________

    ...warum bleibt am Ende des Geldes so wenig Uhr übrig... ? :wall:

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