Zitat von Sinnfreund
Könnt Ihr mir sagen, ob ich einen Anspruch auf Wandlung geltend machen kann?
Noch nicht - erst wenn das Problem nach zwei Nachbesserungen ein drittes mal auftritt. Oder waren's sogar drei Nachbesserungen..? :roll: Nee, ich glaube nicht...
Frag' einfach mal nach vorzeitiger Wandlung! Mehr als nein sagen können sie nicht :wink: