Einfuhrumsatz bei Tausch?

  • Ist wahrscheinlich scvhwierig zu beantworten, aber trotzdem:

    Um an meine Traumuhr zu kommen, gibt es eine neue Möglichkeit: Tausch mit einer meiner Uhren + Wertausgleich.
    Sagen wir mal, meine Uhr ist 1,5k wert, die gesuchte 2k. Heißt ich müßte 500 Euro drauflegen. Muß ich dann nur für die 500 Euro Einfuhrsteuer bezahlen oder trozdem für die 2k obwohl nur die 500 Euro fließen? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, da man ja sonst bei privaten Verkäufen immer mogeln könnte, oder jemand andere Erfahrungen? Werd ich wohl nicht um einen Gang zum Zoll herumkommen?

    LG
    Reiko

  • Beim Tausch (§ 3 Abs. 12 Satz 1UStG), bei tauschähnlichen Umsätzen (§ 3 Abs. 12 Satz 2) und bei Hingabe an Zahlungs statt gilt der Wert jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen Umsatz.

    "Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung der Leute, die die Welt nie angeschaut haben." (Alexander von Humboldt)

  • also trotzdem die 2k zu versteuern, wenn ich das richtig verstehe...?

    Danke schonmal...

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