Wir müssen aber nicht über Kleinigkeiten diskutieren. Es gibt (sehr) unterschiedliche Verkaufsstrategien bei eBay und wie wir alle Wissen, ist die Versteigerung gebrauchter Artikel zum oder über dem aktuellen Neupreis nicht ungewöhnlich. Dies pauschal als "Gier" oder "Unkenntnis" des Verkäufers zu bezeichnen, erachte ich für ebenso überzogen wie diese Reaktion:
Und Hand auf's Herz: Jeder, der etwas verkauft (nicht nur bei eBay), möchte den Erlös optimieren. Und wenn das Geschäft "sauber" abläuft und beide Seiten einverstanden sind, ist dagegen auch wirklich nichts zu sagen.
Mag sein, daß sich jeder wünscht, daß seine Dinge im Verkauf beste Ergebnisse bringen, aber es gibt Grenzen des guten Geschmacks.
Angebot ab 1,- und es balgen sich Leute drum? Kann man nichts machen (solange man im Angebotstext nicht allzu elastisch mit der Wahrheit umgegangen ist!).
Angebot eines gebrauchten (aktuell in genau der Ausführung ohne nenneswerte LIeferzeit verfügbaren) Artikels 1% unter dem aktuellen Neupreis? Ja, ist wohl legal, aber nicht die feine englische Art. Eher so Bauernfang. Das sollte ein solider Geschäftsmann bleiben lassen.
Es ist sicher auch "legal", eine Uhr hier im Forum anzubieten und zeitgleich bei eBay anzubieten, aber gut finde ich das auch nicht.
Es ist auch soweit mir bekannt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung legal, Auktionspreise per Phantombieter anzuschieben (weil der Käufer ja nicht mehr ausgibt, als er auszugeben bereit war/ist), aber gut finden muß ich das doch wohl trotzdem nicht, oder?