Alex, es geht hier nicht um eine Verurteilung im strafrechtlichen Sinn! (Jetzt hätte ich fast gesagt: Herr Wulff ist immerhin Bundespräsident, da gelten für seinen Leumund andere Maßstäbe als für einen mutmaßlichen Ganoven vor Gericht. Andererseits scheinen mir allmählich die Unterschiede zwischen Herrn Wulff und einem mutmaßlichen Ganoven zu verwischen, also halten wir ruhig fest, dass Herr Wulff strafrechtlich zumindest vorläufig als unschuldig zu betrachten ist.)
Herr Wulff hätte sich - und dafür wird er verdammt noch mal anständig genug bezahlt! - normalerweise so zu verhalten, dass kein Verdacht der Vorteilnahme auf ihn fällt. Wenn der Ministerpräsident eines Bundeslandes sich von befreundeten Unternehmern wiederholt zu kostenlosen Urlauben einladen lässt, dann ist das schlicht und einfach nicht in Ordnung. Er verdient Geld genug, um seine Urlaubsreisen selbst bezahlen zu können.
Wenn Dein Ag. es akzeptiert, dass Du Dich von Kunden zu kostenlosen Urlauben einladen lässt, dann ist das schön für Dich. Aber Du bist auch kein Staatsdiener oder politischer Entscheider, bei dem solch ein Verhalten schnell den Eindruck entstehen lassen kann, dass man ihn auf solche Weise einem wohlwollenden Verhalten gegenüber den Anliegen des "edlen Spenders" könnte bewegen wollen. Insofern lässt sich Dein Verhalten wohl kaum mit dem von Herrn Wulff vergleichen.
