For Sale - Verweise auf Angebote von Uhren (Sinn und Andere)
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- Sonstige
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boesA_moench1 -
20. Januar 2007 um 21:52
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Den Verkäufer kann ich empfehlen. Absolut Vertrauenswürdig !!

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Kann ich bestätigen; habe mit ihm auch schon Geschäfte gemacht !
Absolut empfehlenswert !
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Sinn UX, Umbau ZB von GSG9 auf normal, Position Krone unverändert GSG9, Rotes Datum, Sili mit tegimentierter gr. Sxhließe, Revi 2017 für 1.250 EUR
https://uhrforum.de/sinn-ux-ezm-2b-einzelstueck-t332056
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...und weißer Sekundenzeiger....
Sieht gut aus !
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ja, weil urprünglich GSG9 mit UX Blatt und rotes Datum.
Also Frankenstein GSG9/UX
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Und bei ebay Kleinanzeigen verkäuft mal wieder jemand ne blanco Sinn Garantiekarte.
Hab ich jetzt schon öffters gesehen dass jemand sowas verkauft, wie kommt man denn an sowas drann? Kann doch nur geklaut sein oder? -
Und bei ebay Kleinanzeigen verkäuft mal wieder jemand ne blanco Sinn Garantiekarte.
Hab ich jetzt schon öffters gesehen dass jemand sowas verkauft, wie kommt man denn an sowas drann? Kann doch nur geklaut sein oder?...warum? Es gibt genug Uhren die, aus welchem komischen Grund auch immer, mit blanko-Karte verkauft werden. Die kann man dann verkaufen.
Mfg Thomas
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Echt?
Warum sollte ein Händler das machen?
Und dann?
Fülle ich die selbst aus, und Stempel die mit meinem Adressstempel ab???Nee, das hat einen komischen Beigeschmack, und ist sicher auch illegal...
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Echt?
Warum sollte ein Händler das machen?
Und dann?
Fülle ich die selbst aus, und Stempel die mit meinem Adressstempel ab???Nee, das hat einen komischen Beigeschmack, und ist sicher auch illegal...
naja illegal (=gegen das Gesetz) ist ein hartes Wort > Ich glaube im BGB gibt es keinen Paragraphen ala "Du darfst keine SINN-Blanko-Karten ausstellen, besitzen, oder verkaufen. "
...komisch schon, weil ich weder Sinn noch Nutzen erkennen kann.
Die Karte ist eigentlich so garnichts wert, es sei denn jemand glaubt das Gegenteil.
Fraglich ist auch warum ein SINN-Händler so was macht, aber was ist mit Konkursware etc? Durchaus vorstellbar, habe ich schon gesehen!
Auch den ganz "schlauen" Fall: der untaugliche Versuch an längere Garantie zu kommen. Das wäre dann aber durchaus illegal
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Ich habe vorgestern meine Audi Sinn 900 vom Audihändler geschickt bekommen; Garantiekarte ist nicht ausgefüllt - so könnte das auch bei anderen passiert sein ;
würde die G-Karte aber nie verkaufen;
ich will sowieso bei Sinn mal nachfragen, (wenn ich mein schwarzes Armband abhole) ob ich die Karte noch ausfüllen lassen sollte, oder ob für den Garantiefall auch die Rechnung ausreicht ;
prinzipiell ist es ja eine Händlergewährleistung, d.h. der Erstkäufer kann sich immer an den Verkäufer wenden ;wer eine Uhr später mal eräussern will, sollte natürlich eine ausgefüllte Karte haben ;
allerdings wundere ich mich sowieso, dass manchmal kein Stempel o.ä. drauf ist (passt ja auch kaum) und man auch alles selber ausgefüllt haben könnte....
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Ich habe vorgestern meine Audi Sinn 900 vom Audihändler geschickt bekommen; Garantiekarte ist nicht ausgefüllt - so könnte das auch bei anderen passiert sein ;
würde die G-Karte aber nie verkaufen;
ich will sowieso bei Sinn mal nachfragen, (wenn ich mein schwarzes Armband abhole) ob ich die Karte noch ausfüllen lassen sollte, oder ob für den Garantiefall auch die Rechnung ausreicht ;
prinzipiell ist es ja eine Händlergewährleistung, d.h. der Erstkäufer kann sich immer an den Verkäufer wenden ;wer eine Uhr später mal eräussern will, sollte natürlich eine ausgefüllte Karte haben ;
allerdings wundere ich mich sowieso, dass manchmal kein Stempel o.ä. drauf ist (passt ja auch kaum) und man auch alles selber ausgefüllt haben könnte....
Ich habe bereits nachgefragt. Offiziell benötigt man für die Garantie ein ordnungsgemäß von einem SINN-Händler ausgestellte Karte und die Rechnung des SINN-Händlers.
Das gilt unabhängig vom Verkaufsland. Da sind alle SINN-Uhren dann gleich!Die Garantiekarte ist, was auch draufsteht, eine Garantiekarte. Nach Ablauf der Garantiezeit ist die Karte wieder nur ein Stück Plastik.
Zum Verkaufen m.E. ein "nice to have" für den Kunden der das will oder was sucht um den Preis zu drücken
. Die Rechnung reicht m.E. aber völlig.Mfg Thomas
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Wenn Ich Erstbesitzer bin, brauche ich nichtmal die Rechnung. Alles bei Sinn hinterlegt.
Beim Konzi auch? -
Das hängt immer vom Händler ab und wie der seine Kundenkartei und EDV pflegt ;
wenn man wie ich schon seine Uhr bei Audihändler kauft, muss man wohl Abstriche machen....

wobei mein Audihändler vor Ort ja einen Riesenaufriss mit Qualitätsmanagement etc. macht und auf jeder Rechnung stehen Fahrgestellnr. und KM Stand der Fahrzeuge, Hinweise zum TÜV etc. ;
bei der Audi Sinn 900 habe ich noch nicht einmal die SN auf der Rechnung stehen....
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Man lernt immer was dazu, danke für die Info.
Trotzdem kann der Käufer der Garantiekarte dann ja sein Wunschdatum eintragen lassen und der Potenzielle Käufer der Uhr denkt dann dass die Uhr neuer ist als sie eigentlich ist.
Es fragt ja nicht jeder bei Sinn direkt nach ob das Datum auch wirklich stimmt. -
Es genügt die Audirechnung für die Garantie ! Firma Sinn füllt aber die Garantiekarte mit Rechnungsnachweis wie bei mir nach!
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Danke für die Info !
gebe die Audi aber sowieso nicht wieder her....
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Ob die Rechnung, die Karte, oder nur beides zusammen, oder alleine der Eintrag in die Sinn-Datenbank Voraussetzung für die Garantie sind, bestimmen ausschließlich die Garantiebedingungen von Sinn.
Hat die jemand gelesen (ich nicht
) ? Die telefonischen Auskünfte unterliegen leider immer der Gefahr, dass der MA den genauen Text nicht parat hat, und sich seine Aussage auf die allgemeine Praxis bezieht, aber nicht auf den *Anspruch* des Kunden. Was hilft mir am Ende eine super kulante Handhabung in 999 von 1000 Fällen, wenn ich der 1000ste Fall bin? Und nur für diese Fälle sind die Karten / Garantiebedingen ja überhaupt formuliert worden. -
Man lernt immer was dazu, danke für die Info.
Trotzdem kann der Käufer der Garantiekarte dann ja sein Wunschdatum eintragen lassen und der Potenzielle Käufer der Uhr denkt dann dass die Uhr neuer ist als sie eigentlich ist.
Es fragt ja nicht jeder bei Sinn direkt nach ob das Datum auch wirklich stimmt....und wenn, hat das nichts zu bedeuten. Lies Dir meinen Thread Herstellungsdatum vs Verkaufsdatum durch.
Oft ist bei SINN das Herstellungsdatum hinterlegt und das hat häufig rein garnichts mit dem Verkaufsdatum gemein (außer das das Verkaufs- nach den Herstellungsdatum liegt).
Nachfragen bringt da oft mehr Verwirrung als Erkenntnis wenn man die Umstände nicht kennt!LG Thomas
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