Coronavirus – Fragen und Antworten
In Frankfurt am Main gilt seit Freitag, den 23. Juli 2021 die Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt am Main S14 (gültig bis 22.08.2021)
Die Stadt liegt derzeit in der Eskalationsstufe 2 gemäß des hessischen Eskalationskonzeptes. Die Lockerungen der Coronavirus-Schutzverordnung vom 22. Juli 2021 gelten daher nicht in Frankfurt am Main.
Die wichtigsten Regelungen zusammengefasst:
- Kontaktbeschränkung: keine Einschränkungen für private Treffen; Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln; ab 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln
- Veranstaltungen: max. Teilnehmerzahl 250 innen, 500 außen (vollständig Geimpfte und Genesene zählen nicht mit); mit Auflagen wie u. a. Abstands- und Hygienekonzept, Testpflicht in Innenräumen, Kontaktdatenerfassung
- Maskenpflicht: Pflicht einer medizinischen Maske in Geschäften und im Öffentlichen Personennahverkehr
- Einzelhandel: alle Geschäfte, ohne Personenbegrenzung, geöffnet; Maskenpflicht
- Gastronomie: mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen; Kontaktdatenerfassung; Maskenpflicht bis zum Sitzplatz; Testpflicht in Innenräumen
- Dienstleistungen / Körperpflege: Maskenpflicht und Kontaktdatenerfassung
- Sport: Schwimmbäder mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept; Mannschaftssport mit Hygieneauflagen
- Kultur & Freizeit: mit Auflagen geöffnet (auch Theater, Konzerte, Freizeitparks)
- Hotels & Jugendherbergen: volle Auslastung möglich; Testpflicht 1x pro Woche; Abstands- und Hygieneregeln
- Clubs & Diskotheken: Öffnung der Innenbereiche als Bar / Gastronomie, ohne Tanz; im Außenbereich mit Testpflicht und Hygiene- und Abstandskonzept
==?> QUELLE: https://frankfurt.de/de-de/service-…n-und-antworten
Die Frage aller Fragen: Ist eine geschlossene Gesellschaft ein privates Treffen, oder Gastronomie?
