Guten Nachmittag,
zu der Sache mit dem Einbehalten des Kaputten:
Ich könnte mir vorstellen, dass der Vertrag lautet: normalerweise kostet das x, da wir mit den Teilen aber noch etwas vor haben, machen wir das für den Preis y, der deutlich unterhalb von x liegt. Dann hielte ich das für in Ordnung, jedenfalls wenn die Wahl besteht.
Wenn man grundsätzlich verhindern will, dass mit schadhaften Teilen irgendwo Schindluder getrieben wird, müsste man tatsächlich mal überlegen, ob man Uhren verkauft oder vermietet und das dann halt auch publik machen.
Zum Konfrontieren des Fremdeingreifers:
wenn man dem das einfach nur zeigen will, damit er ein schlechtes Gewissen bekommt, würden natürlich Fotos auch reichen oder auch ein Bericht.
Wenn man Regress nehmen möchte, braucht man natürlich die Beweismittel, sofern der Fremdeingreifer da unwillig sein sollte. Allerdings wüsste man dann ggf. auch, wo - wenn man es auf die Spitze treiben wollte - man den sachverständigen Zeugen zu laden hätte bzw. wo der Herausgabeanspruch geltend zu machen wäre.
98 Euro und 6 Wochen entgangene Lebensfreude sind natürlich ein Betrag, für den nur die ganz Harten so etwas durchziehen. Daher sehe ich das eher theoretisch.
Viele Grüße
Jürgen
das man die Altteile nicht bekommt oder