For Sale - Verweise auf Angebote von Uhren (Sinn und Andere)

  • 144 St S Jubiläum

    Muss eine der Tresorqueens vom Roberto sein von denen ich auch eine ergattert hatte.
    Der Preis ist Heiss der Standort weniger ;)

    Der Standort würde mir auch nicht gefallen, ich habe heute morgen im "Spiegel" gerade denn Artikel über den "Cucina-Clan" aus Kroatien gelesen ;


    "http://www.spiegel.de/spiegel/eine-r…-a-1181371.html


    die SN ist zwar sichtbar, die Uhr könnte aber auch schon durch mehrere Hände gegangen sein der der VK ist weder der Käufer noch der Eigentümer....
    - und das tegimentierte Band sieht alles andere als ungetragen aus....

    Gruß, Dirk


    und keine Signatur ist auch ´ne Signatur....

  • Ob die Rechnung, die Karte, oder nur beides zusammen, oder alleine der Eintrag in die Sinn-Datenbank Voraussetzung für die Garantie sind, bestimmen ausschließlich die Garantiebedingungen von Sinn.

    Hat die jemand gelesen (ich nicht ) ? Die telefonischen Auskünfte unterliegen leider immer der Gefahr, dass der MA den genauen Text nicht parat hat, und sich seine Aussage auf die allgemeine Praxis bezieht, aber nicht auf den *Anspruch* des Kunden.

    BRAVO, sehe ich auch so, und rein juristisch und rechtlich betrachtet geht die Sache noch ein wenig tiefer:

    Im Falle eines Falles aber KANN das eine Hürde sein, eine solche Uhr zu kaufen, gebraucht. Je nach Ablauf welcher Frist nach Vertrag.
    Die Garantie, nach der hier gefragt wurde, wird nicht durch die Kopplung Garantie und Gegenstand erfüllt, sondern durch den Abschuss einer Vertragsbindng der Partner.
    In diesem Fall der Partner des Vertrages als Käufer und Verkäufer, hier dem Hersteller.
    Das Recht der Inanspruchnahme der Garantie besitzt der Erstkäufer und geht NICHT nach Abverkauf automatisch auf den erneuten Besitzer über, wenn dies so in den AGB und/oder den Garantiebedingungen des Herstellers aufgeführt ist. Plastikkarte hin oder her.
    Weil auch, eine Garantie eine freiwillige Leistung ist und sie eben als solche vom Hersteller auf EINE Person, dem Erstkäufer, gebunden werden und NICHT übertragen werden kann.
    Sie, die Garantie, somit erlischt, wenn der Gegenstand in den Besitz eines neuen Eigentümer über geht und das dann trotz gut gepflegter Plastikkarte.

    Selbst wenn die Garantie übertragbar wäre, nach AGB / GB ist, sie ist m.W. ein selbstständiges Recht, sozusagen ein Kaufanreiz, für den Erstkäufer, dem Vertragsinhaber und dieses Recht muss er NICHT mit veräußern, verkaufen, also abtreten, weil es eben nicht am Vertragsgegenstand, sondern an dem Vertragspartner hängt.
    Quasi ist die Garantie, die Glühbirne der Fahrradlampe und der Klingelhebel der Fahrradglocke, die der Zweiradhändler dem Erstkäufer des Rades mit OnTop verkaufte. Die muss der Besitzer des Rades welches er ansinnt zu verkaufen, nicht zwingend mit geben, nur weil es eine Obenreingabe bei Vertragsabschluss war, gehört es nicht zum Kaufgegenstand des Rades (weil es für die Rad-Funktion auch nicht bindend ist).

    Der Unterschied ist hier nur der, mit Glühbirne und Hebelchen kann jener evtl. noch weitere Verwendung haben,
    mit einer nicht per Kaufvertrag übertragende Garantieabtretung an den Zweitkäufer ohne Uhr........., was will er damit?
    Alles Theorie, ich weiß.
    Ab und an lohnt aber der Blick in die Kleinzeilen unserer Gesetzgebung,.................. für den Fall der Fälle.

    beste Grüße

    Dominique

  • Inhaltlich ist das zwar richtig - stimme Dir da voll zu - aber es gab bei den vorhergehenden Fragestellungen hier einige unterschiedliche Ausgangslagen :


    Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung sind unterschiedliche Dinge, wurden hier im Thread (nicht von Dir) mehrfach vermischt ;

    Gewährleistung/Sachmängelhaftung ist gesetzlich geregelt (2 Jahre) und ist ein Anspruch des Erstkäufers gegenüber dem Verkäufer, meist ein Händler .

    Gewährleistung/Sachmängelhaftung ist nicht übertragbar, allerdings ohne personalisierte Rechnung liegt die Beweislast beim Verkäufer, dass der Anspruchsteller
    nicht der Erstkäufer war ;

    - Handhabung ist aber oft die stillschweigend gewährte Übertragbarkeit;
    Beispiel:wir haben aktuell Weihnachtszeit und wo kämen wir hin, wenn wir bei jedem Geschenk dem Beschenkten eine Abtretungserklärung zur Gewährleistung übergeben müssten ;


    die Garantie ist, wie Du richtig erwähnst, reine Sache des Herstellers, daher aber gerade nicht gesetzlich geregelt ; tritt der Hersteller aber als Verkäufer auf, ist er auch noch an die gesetzlich geregelte Gewährleistung gebunden ! Manchmal geht die gesetzliche Gewährleistung weiter als eine Garantie .


    Das hat z.B. Apple immer ziemlich geärgert - die Firma hat mit einer tollen Garantie von 1 Jahr geworben, will Garantieverlängerungen verkaufen und unterschlägt in Europa gerne,
    dass ja schon von Gesetz wegen 2 Jahre Gewährleistung/Sachmängelhaftung bestehen ;


    Eine Übertragbarkeit der Garantie kann vom Hersteller explizit ausgeschlossen werden und ist auch bei Sinn nicht erwähnt (es heisst "Kunde, der eine neue Uhr bei uns erwirbt...");

    vom Kunden wird eine Garantie allerdings wie eine zugesicherte Eigenschaft wahrgenommen und es ist auch nicht plausibel, warum ein Produkt durch den Weiterverkauf qualitativ schlechter werden sollte und deshalb keine Garantie mehr gewährt werden sollte ; solche Verweigerung von Garantie wäre meist ein Negativ-Marketing für den Hersteller ;


    Beispiel: Vorwerk wollte Garantien für rel. neue "Thermomix" Geräte der ausgelaufenen Generation nicht mehr dem Zweitbesitzer zugestehen und hat das schnell aufgeben müssen ;


    wohl deshalb leistet Sinn auch beim Zweitbesitzer Garantie und erkennt als Beleg die Garantiekarte an, auf der der Erst-Käufer ja auch gar nicht eingetragen ist ;


    noch bemerkenswerter finde ich allerdings, dass Sinn eine Garantie von 2 Jahren auf seine Serviceleistungen gewährt !


    Gruß, Dirk


    und keine Signatur ist auch ´ne Signatur....

  • Wer noch eine sucht:

    Bei Roberto in Essen habe ich noch eine u1000 B gefunden:
    klick

    In SinnCity liegt sie auch in der Vitrine der früheren Sondermodelle.

    Gruß

    AndiS

    Alles hat seine Zeit.

    Jetzt sind die guten alten Zeiten, nach denen wir uns in zehn Jahren zurücksehnen (Sir Peter Ustinov)

  • ....Japan, Vorsicht!

    Das Bild ist von Riberto. Siehe die Bewertungen. Es ist möglich, dass der Verkäufer weder Bild noch Uhr besitzt.

    ....Berlin, Vorsicht!
    Ebenfalls kein Original-Bild, sondern aus dem Datenblatt rauskopiert.

    Für mich ganz klar: Finger weg!

    LG Thomas

    ...in seiner Güte hat der Herr allem ein Ende gesetzt, leider auch der Anzahl meiner Uhren.

  • Nochmal zu dem Angebot der Arktis von oben.

    Was ist denn ein angemessener Preis für eine getragene Arktis?

    Gruß

    JR

    Hallo JR,

    ....was ist der Preis für ein Auto? Was ich sagen will: wenn Du eine gute Antwort willst musst Du besser fragen FrecheFratze .

    LG Thomas

    ...in seiner Güte hat der Herr allem ein Ende gesetzt, leider auch der Anzahl meiner Uhren.

  • Ich versuche es:

    203 Arktis aus dem Jahr 2003, 2014 bei Sinn revidiert, leichte Tragespuren, incl. markenfremdem schönem blauen Lederband, Sinn-Stahlband + Etui.

    Besser oder welche Angaben fehlen noch?

    Gruß

    JR

  • Ich versuche es:

    203 Arktis aus dem Jahr 2003, 2014 bei Sinn revidiert, leichte Tragespuren, incl. markenfremdem schönem blauen Lederband, Sinn-Stahlband + Etui.

    Besser oder welche Angaben fehlen noch?

    Gruß

    JR

    ...ja. Ich würde grob auf 1850-2100 Euro Marktpreis tippen. Es ist Weihnachten :-).

    LG Thomas

    ...in seiner Güte hat der Herr allem ein Ende gesetzt, leider auch der Anzahl meiner Uhren.

  • Sinn Finanzplatzwecker 6066 im UF - Preis jetzt bei 2030,- Euro


    https://uhrforum.de/sinn-6066-fina…itzonen-t293911

    Gruß, Dirk


    und keine Signatur ist auch ´ne Signatur....

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