So, dann schaun wir mal: ![]()
Matze
mainhattencarp
SeleSpeed
tapir
FairladyDriver
Rudi
AndiS
HaWe
Oskar Matzerath
Freut mich, wenn wir einen Neuen dabei haben !
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Matze
mainhattencarp
SeleSpeed
tapir
FairladyDriver
Rudi
AndiS
HaWe
Oskar Matzerath
Freut mich, wenn wir einen Neuen dabei haben !
Wäre auch gerne dabei, müsste klappen
Auch ich gerne wieder (sofern man uns lässt)
So wie's aussieht kann ich am Freitag doch!. Bin also gerne dabei . . .
PN an die gemeldeten Teilnehmer ist raus!!
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Gruß
Matze
(hat eigentlich (ich habe gelesen, dass es so was durchaus von verschiedenen Marken gibt) ein Uhren-Maske?
(also nicht für Uhren, sondern mit Firmenlogo oder so) - fände ich ganz cool)
Schön Männer, dass ihr Euch noch einreiht !
Also, dann wären dabei :
Matze
mainhattencarp
SeleSpeed
tapir
FairladyDriver
Rudi
AndiS
HaWe
Oskar Matzerath
gregori
Grounded Pilot
Watch the watchmen
ULI
Schön wärs
Ich hab seit heute abend noch so meine Zweifel dass es stattfinden darf
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Das Ordnungsamt der Stadt FFM lässt Stand heute 25 Leute zu, ich habe jetzt aber auch schon was von 10 Leuten gehört.
Ich denke, da werden wir in den nächsten Tagen Klarheit bekommen.
Ansonsten: ich würde allen Teilnehmern empfehlen, sich vorzubereiten, dass es stattfindet. Und ich würde allen Teilnehmern empfehlen, sich vorzubereiten, dass es nicht stattfindet.
Sollte die Teilnehmerzahl auf 10 begrenzt sein wie ich es eben im Radio gehört habe. Dann würde ich zurücktreten um Platz für andere zu schaffen.
Ich bin diese Woche eh schon knapp mit Zeit.
Wenn das wirklich morgen schon gilt
wird es nix,
denn es heisst:
Ebenfalls ab einem Inzidenzwert von 50 werden private Feiern generell auf maximal zehn Teilnehmer und zwei Hausstände begrenzt.
Wer weiss dazu näheres ![]()
„Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 14. Oktober 2020, Beschluss … 4. (e) weitergehende verbindliche Beschränkungen der Teilnehmerzahlen für Feiern auf 10 Teilnehmer im öffentlichen Raum sowie auf 10 Teilnehmer aus höchstens zwei Hausständen im privaten Raum. …“
Wie/ob Hessen seine „Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (In der Fassung der am 2. Oktober 2020 in Kraft tretenden Änderungen . . .), §1 Zusammenkünfte und Veranstaltungen, (1) Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, in Gruppen von höchstens zehn Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.“ an diese Beschlusslage anpasst bleibt abzuwarten.
Stand heute dürfen bis zu zehn 'Sinn' Uhrenfreunde im öffentlichen Raum zusammenkommen und 1,5 Meter weiter nochmal bis zu zehn Uhrenfreunde anderer Marken . . .
Ich bin ja leider verhindert, aber mit diesen Auflagen hätte ich auch deutlich weniger Freude gehabt (ein Stammtisch ohne Uhren-Befummeln?):
Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten auf-grund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Be-triebsbeschränkungsverordnung)
Zusammenkünfte sind nur erlaubt, wenn
− der gebotene Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden kann, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind; das heißt jeder Einzelne muss zu anderen Personen Abstand halten, ausgenommen zwischen Angehörigen zweier Hausstände oder innerhalb von Gruppen von 10 Personen; darüber hinaus muss der Veranstalter die räumlichen Gegebenheiten so ausgestalten, dass das Abstandhalten auch möglich ist, ein kurzes Unterschreiten des Mindestabstandes, um beispielsweise sitzende Personen zu passieren, ist zuläs-sig,
− keine Gegenstände zwischen Personen, die nicht einem gemeinsamen Hausstand angehören, entgegengenommen und anschließend weitergereicht werden,
− geeignete Hygienekonzepte entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen getroffen und umgesetzt werden,
− Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen gut sichtbar angebracht sind,
− Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausschließlich zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen von der Veranstalterin oder dem Veranstalter erfasst werden.
Je nun, sind wir denn „Glaubensgemeinschaft, Trauerfeierlichkeit oder Bestattung“?
Dann würde
Zitat(2a) Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung sowie Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen sind zulässig, wenn
a) der nach Abs. 1 gebotene Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind,
b) keine Gegenstände zwischen Personen, die nicht einem gemeinsamen Hausstand an- gehören, entgegengenommen und anschließend weitergereicht werden
. . .
gelten.
Die Maßnahmen gelten ab Montag ![]()
Die Maßnahmen gelten ab Montag
weiß das auch das Virus ? ![]()
Also Jungs, ich will nun wirklich keine (neue) Diskussion lostreten (wenn doch notwendig, gibt’s dafür ja einen separaten Thread), aber:
die Einschätzungen nicht der »Gesetzeslage« sondern des Risikos sind nun mal unterschiedlich … und daher sage ich meiner Frau zuliebe (schwere Herzens wegen Euch, aber sooo weit liegen sie und und ich dann doch nicht auseinander) für morgen ab.
(Aber den sauer gespritzten vergesse ich nicht, Gregor
das verjährt erst nach 20 Jahren)
Ja sieht so aus als ob es zulässig ist,
Nach Abstimmung im Forumsteam müssen wir schweren Herzens die Entscheidung treffen, den Stammtisch ABZUSAGEN.
Man kann lange diskutieren über Pro und Contra, hin oder her, aber am Ende des Tages gilt es eine Entscheidung zu treffen und wir sind der Überzeugung, das ist die Richtige.
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