• In dem verlinkten Katalog haben anscheinend alle Chronographenwerke jetzt eine Gangreserve von 60+ Stunden.

    Womöglich werden die alten Versionen gar nicht mehr gebaut? Dann dürften die neuen Caliber langsam die alten Versionen ersetzen.

    Kosten die mehr als die alten?

    Grüße,

    Bernd

    ----------------------------------------------------------------------------------------------------

  • Ich habe nur das 500er in Erinnerung bei Sinn.

    Wäre ja super wenn Sinn das in Zukunft verbauen würde.

    Sofern es keine Ingenieurgründe, wie eventuell schlechtere Gangwerte dagegen gibt.

    Ganz lieben Gruß

    Ru_Di

    Expect no quarter, expect no mercy, expect total hell

  • Habe nach Lesen des Newsletters direkt überlegt eine zu bestellen. Die 001 scheint ja dann schon weg zu sein : muaha

    Vielen Dank an Selespeed für die ergänzenden Informationen!
    Metallband ist bei diesem Modell dann nicht möglich?
    Schönen Gruß
    Kirk

  • Sehr schöne Uhr!!

    Warum nur limitiert? Wollen die kein Geld verdienen? Wäre ein tolles Serienmodell und es würden weit mehr als 106 Stück über die Ladentheke gehen.

    Größe müsste ich probieren, den Starfighter empfinde ich für mich leicht zu groß. Wahrscheinlich würde ich die 42,7mm als Kompromiss eingehen, aber es stehen große Investitionen in der Wohnung an.
    In einem Jahr vielleicht – dann ist sie ausverkauft

    Ich hasse diesen Limitierungswahn

    Liebe Grüße

    :alexhai:


    Alex

    Alles bleibt gut

    Einmal editiert, zuletzt von Big Ben (6. September 2022 um 20:19)

  • Schöne Uhr und sicher auch super ausgestattet gar keine Frage. Aber ich glaube die HS100 gefällt mir da einen ticken besser. Aber Glükwunsch schon mal an alle die eine bestellt haben.

    Das Gras wird gebeten über die Sache zu wachsen! Das Gras bitte.

  • HHhh Ssss 106
    Absolut schöne Uhr, : 10Punkte
    nur das mit der Anprobe zwecks Armband-Auswahl gestaltet sich zur Zeit schwierig. :ratlos:


    :applaus: Ich freu mich auf (m)eine Uhr! :applaus:

    Bei Guinand steppt zur Zeit der Bär, die Nachfrage --> : klasse : applaus gruppe
    Gruß, :cheers:
    hawe

    Mors certa, Hora incerta. => Todsicher geht die Uhr falsch.

  • Ja, Axel. Vor zwei Wochen hieß es noch: "Ham wa nich."

    Ich finds gut. :applaus:

    Und wüsste gerne, ob man das bei den anderen Modelle künftig als Option bekommen kann.


    Grüße,

    Bernd

    ----------------------------------------------------------------------------------------------------

  • Schade Richard, das nicht mal ein Anschauungsmodell verfügbar war. ;(
    Bleibst Du länger bzw. bist Du am Freitag auch noch da? :yeah:


    Ich war gerade bei Guinand - leider konnte ich die Uhr nicht befummeln, da das einzige verfügbare Exemplar (mehr dazu ihr-wißt-schon-wo) beim Fotografen liegt....

    Gesendet von meinem FP4 mit Tapatalk

    Gruß

    Selespeed

    Consul de Guinand (Markenbotschafter)
    Calendar Master (Sinn-Forumskalender)
    Stefan alias Selefan alias Sele-Blue alias Han-Sele alias For-Sele alias Cir-Sele^^
    -------------------------------------------------------
    Bevor isch misch uffreesch is mers liewer egaaal!

  • Was mir gerade aufgefallen ist:

    Auf der Website von Guinand zur HS106 gibt es NULL Hinweise, wie lange Guinand Garantie auf die HS106 gewährt.
    Danach habe ich wahllos bei einer anderen Uhr aus dem Standard-Sortiment geschaut - auch kein Hinweis auf die Garantiezeit.
    Dann habe ich das Wort "Garantie" in der Suchen-Box der Website eingegeben - NULL Treffer.

    Mir ist das - und ich schreibe jetzt bewusst: "negativ aufgefallen", weil beim Hersteller SINN zu jeder Uhr bei den technischen Merkmalen auch die Garantiezeit gelistet wird (plus zusätzlich ein Link zur der Garantieerklärung).

    Und noch etwas: Jeder der eine HS106 mit Wunschnummer bestellt, verwirkt damit sein Widerrufsrecht.
    Laut Guinand: "Wir reservieren die mit Ihnen vereinbarte Limitierungsnummer nach Zahlungseingang, bei Vorkasse nach Erhalt einer Anzahlung in Höhe von 1000 Euro.
    Da die Uhr auf Bestellung und mit festgelegter Limitierungsnummer gefertigt wird handelt es sich also um ein neues Produkt, das so kein zweites Mal von einem Kunden konfiguriert wurde oder werden (Einzelstück). Ein Widerrufrecht des Kunden (Verbraucher) nach dem Fernabsatzrecht des BGB besteht daher bei diesem Produkt nicht."


    Finde ich (und das ist jetzt meine ganz persönliche Meinung) eines Herstellers von Uhren unwürdig. Selbst ein Konzi wie Altherr, der eine limitierte Uhr in Verkehr bringt, hebelt nicht das Widerrufsrecht seiner Kunden aus, die vor dem Kauf mit Altherr ihre Wunschnummer aussuchen.

    Wie wohltuend verhält sich im Gegensatz dazu SINN:
    - KEINE Anzahlung notwendig
    - Widerrufsrecht wird nicht ausgehebelt
    - Ein Kunde kann selbst bei Abholung der Uhr in Frankfurt noch sagen: "Neee - ist doch nicht so mein Ding, ich will sie letztendlich doch nicht kaufen."

  • Prinzipiell könnte Guinand großzügiger mit der Bestellung bei Wunschnummern umgehen.

    Aber stell dir vor, du hast am 09.09. Geburtstag und es kommt für dich nur die Nummer 99 in Frage. Dann bestellst du die.

    Dann kommt der Andi und will auch nur die 99. Schon verkauft? Nein, dann kauft er lieber gar keine. Bei der Abholung gefällt dir die Uhr nicht mehr und du trittst zurück Der Andi hat sich aber dann schon die SINN EZM1.1 in Titan für xxxx EUR bestellt und hat damit sein Budget für ein ganzes Jahr verballert, steht also als nachrangiger Käufer auch nicht mehr zur Verfügung.

    Ja, und dann sitzt die Firma Guinand auf der Uhr mit der Nummer 99. Gewinnspanne xx Prozent, mit den Herstellungskosten in Vorlage gegangen ... Am Ende git die 99 in Asien als Unglückszahl und damit fällt ein Drittel des potenziellen Marktes aus und die Uhr bleibt ein Jahr liegen, bis sie endlich verkauft ist. Oder so ähnlich.

    Ich habe selbst aber auch schon zwei laminierte ( :rofl: ) SINN Editionen mit Wunschnummer gekauft und fand es sehr entgegenkommend, dass keine Anzahlung angefordert wurde.

    Zur Garantie kann man zumindest sagen, dass diese gesetzlich geregelt ist.

    Viele Grüße,

    Bernd

    ----------------------------------------------------------------------------------------------------

    Einmal editiert, zuletzt von 1500 (7. September 2022 um 17:58)

  • Garantie ist ja eine freiwillige Leistung des Herstellers. Macht Guinand eventuell nicht.

    Die gesetzliche Gewährleistung beträgt in D 2 Jahre. Im ersten Jahr gilt dabei die Umkehr der Beweislast für den Käufer.

    Zum Widerrufsrecht, kann man als Hersteller so machen, wenn man eine Sache personalisiert, also zB mit dem Käufernamen versieht.

    Bei einer numerischen Limitierung halte ich dies für Unsinn.

    Aber jeder wie er will.

    Ganz lieben Gruß

    Ru_Di

    Expect no quarter, expect no mercy, expect total hell

  • Das ist mir auch bereits aufgefallen diese Vorgehensweise gab’s bei anderen Uhren von Guinand auch schon.
    Ich bin kein Jurist, ich bin aber nicht sicher, ob das rechtlich korrekt ist. Schließlich wird da nicht mein Name und Geburtstag eingraviert, sondern es ist eine Nummer, um die es geht. Jeder andere kann die Uhr ohne Wertminderung kaufen, wenn ich sie nicht nehme.
    Man muss bedenken: Kunden bestellen eine Uhr für 2 Tausend Euro, haben sie nicht live und nicht am Arm gesehen und dann keine Chance, die noch folierte ungetragene Uhr zurück zu geben ?

    P.S.: Dem Andi sind Wunschnummern eigentlich egal. Es sei denn, es geht um die Nummer 1 !

    Gruß

    AndiS

    Alles hat seine Zeit.

  • Quelle Guinand:
    "Die HS106 wird als Suskription aufgelegt – d.h. die Uhr wird nach Bestelleingang produziert. Die HS106 ist auf 106 Exemplare limitiert.

    Wir reservieren die mit Ihnen vereinbarte Limitierungsnummer nach Zahlungseingang, bei Vorkasse nach Erhalt einer Anzahlung in Höhe von 1000 Euro."

    Ich denke da liegt ein Schreibfehler vor- gemeint ist Subskription.

    Quelle Wiki:
    "Vorbestellung und Verpflichtung zum Kauf eines bestimmten Produkts oder zur Annahme eines Angebots, ..."

    Kommt aus dem Bereich Buchhandel und Wertpapier.

    Nur die Zeit ist unbestechlich

    Einmal editiert, zuletzt von Lemanianer (7. September 2022 um 18:30)

  • die von Rudi angesprochene Beweislastumkehr gilt meines Wissens nach nur 6 Monate nach Kauf.

    Ich hatte das mal beim Autokauf:

    Vorführer und nach kurzer Zeit Klimakühler defekt (Loch)
    Zuerst wurde beim Händler von Kosten gesprochen aber direkt nachdem ich die Vokabel Beweislastumkehr
    ins Spiel brachte, war davon keine Rede mehr.

    Der Händler hätte in diesem Fall beweisen müssen, das der Kühler erst durch meinen Gebrauch des Autos
    das Loch bekommen hat (was er natürlich nicht kann)

    Vor Einführung der BLU hätte ich als Kunde beweisen müssen, dass das Loch vorher schon drin war (was ich
    nicht könnte)

    Wurde also als Käuferschutz mal eingeführt…

    Muchos saludos !

    Gerd

    a home without a dog is just a house

  • Beweislastumkehr ist auf 12 Monate geändert worden. Also 12 Monate nach dem Kauf der HS106 muss der Käufer beweisen, dass die Uhr den Mangel schon von Anfang an hatte.
    Sehr Kundenfreundlich - NICHT.

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